Honorar

Guter Rat ist teuer! Ein altes und bekanntes Sprichwort, sagt aber noch nichts über die tatsächlichen Kosten einer juristischen Vertretung aus. Guter Rat muss nicht teuer sein. Eine Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus. Die Erstberatung ist kostenlos.

Ich informiere Sie von Anfang an über meine Honorarsätze sowie sämtliche zusätzlich zu erwartenden Kosten (z.B. Gerichtsgebühren). Gewöhnlich berechnet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AKH). In erster Linie orientiert sich die Höhe des Honorars an der Bemessungsgrundlage, dem bewerteten wirtschaftlichen Interesse des Mandanten. Oft empfiehlt sich der Abschluss einer Stundensatzvereinbarung. Verträge aber auch andere Leistungen werden regelmäßig über ein Pauschalhonorar abgewickelt.

Leistungen werden erst nach Erteilung eines Auftrages in Rechnungen gestellt. Zuvor wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Ich erstelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Transparenz liegt mir am Herzen.